Allgemeine Geschäftsbedingungen Fitness Factory Alsdorf GmbH

1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag über die Benutzung des Fitnessstudios zwischen der Fitness Factory Alsdorf GmbH (nachfolgend Studio) und dem Mitglied, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

1.2. Vertragsschluss

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Antrages im Studio durch Unterschrift der Vertragspartner zustande. Ein Widerrufsrecht seitens des Antragstellers
besteht in dem Fall nicht.

1.3. Automatischer Check-In

Das Mitglied erhält im Studio bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Transponderband welches den Zutritt ins Studio ermöglicht. Ohne Mitnahme des Transponders ist kein Check-In möglich.

1.4 Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglieder werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung einer gesetzlich vertretenden Person geschlossen werden. Ausnahmen möglich.


2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der mietvertraglichen Vereinbarung Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Hausordnung

Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt im Studio aus und wird am Tag der Unterzeichnung zusätzlich als Anlage mit der umseitigen DSGVO zum Vertrag ausgehändigt. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung oder wiederkehrenden Beschwerden anderer Mitglieder behält sich das Studio vor die Mitgliedschaft aufzulösen, im Falle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ist auch ein Trainingsausschluss unter Beibehaltung der Beitragspflicht möglich. Die Fitness Factory Alsdorf GmbH ist liberal eingestellt, diese Haltung bezieht sich in erster Linie auf eine politische wie religiöse Unparteilichkeit. Aus diesem Grund ist es unseren Trainierenden nicht gestattet, innerhalb des Studios politische oder religiöse Symbole oder Kleidung zu tragen.

2.5. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies in der Mietvertraglichen Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde. Die Hinzubuchung der Erfrischungsgetränke durch die Getränkeflat beinhaltet die Nutzung der Getränkeanlage im Selbstbedienungsbereich während des Trainings. Es ist nicht gestattet Getränke aus den Räumlichkeiten mitzunehmen oder an andere Personen weiterzugeben.

2.6. Verschließbare Spinde

Das Studio stellt verschließbare Spinde zur Verfügung, Die von den Mitgliedern nur während ihrer Anwesenheit im Studio genutzt werden dürfen. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.


2.7. Kundenparkplätze

Die vom Studio zur Verfügung gestellten Parkplätze, dürfen von den Mitgliedern nur während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitgliedes, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.


3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem Transponderband

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Transponders. Der Verlust des Transponderbandes ist im Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlustes werden die Funktionen des Transponderbandes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko einer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung des Transponderbandes

Für die Ausstellung des Transponderbandes wird das auf der Mietvertraglichen Vereinbarung angegebene Transponderpfand fällig. Bei Verlust wird ein neues Transponderband zu den dann gegebenen Konditionen erstellt.

3.3. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen

Soweit es in der Mietvertraglichen Vereinbarung angegeben, gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebenen Höhe zu leisten hat.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied ist nicht verpflichtet, dem Studio eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Sofern eine E-Mail-Adresse angegeben wird erklärt sich das Mitglied ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von dem Studio (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der AGB) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse
zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

3.5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Transponders / Identitätskontrolle
3.5.1. Die Mitgliedschaft in dem Studio ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Transponderband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Transponderband wissentlich und willentlich einer Dritten Person zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR beanspruchen, ohne dass es eines Schadens bedarf. Dies gilt auch für die Verschaffung von Leistungen an Personen die Mitglied sind, aber die entsprechende Leistung nicht gebucht haben, z.B. die Getränkeflat. Sofern Mitglieder selbst eine nicht gebuchte Leistung in Anspruch nehmen, gilt die gleiche Regelung. Der hier vereinbarte Betrag von 250,00 € wird vom Konto abgebucht. Abmahnung bedarf es nicht.
3.5.2. Um sicherzustellen, dass der Transponder nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches vom Studio gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich das Studio vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.6. Konsumverbote / Verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke Suchtgifte oder verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, mitzubringen, zu konsumieren oder in irgendeiner Weise einer dritten Person zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 1.000,00 EUR geltend zu machen.

3.7. Das Mitbringen von Begleitpersonen Das Mitbringen einer erwachsenen Begleitperson ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Das Mitbringen von Kindern unter 15 Jahren ist versicherungsbedingt nicht zulässig. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.


4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem in der Mietvertraglichen Vereinbarung ein einmaliger Beitrag zur Gerätenutzung angegeben, wird dieser im Voraus gemäß dem vereinbarten Buchungsbeginn fällig.
4.1.2. Sind auf der Mietvertraglichen Vereinbarung zur Gerätenutzung 14-tägige Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus, 14tägig, vom 1. Buchungstermin ausgehend fällig, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Am Tag des Zustandekommens der Mietvertraglichen Vereinbarung wird das Pfand für das Transponderband und das vereinbarte Aktivierungspaket fällig.
4.1.3. Die Fälligkeit der Trainings und Servicepauschale wird regulär am 15. Mai und 15. November eines Jahres fällig. Diese Trainingspauschale wird aus organisatorischen Gründen zweimal im Jahr erhoben und ist auch bei Kündigung nicht anteilig rückzahlbar.

4.2. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für das Transponderband) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes, wie z.B. Barzahlung, vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren
aufweist.

4.3 Beitragsberechnungen Um das Qualitätsniveau bei unseren niedrigen Beiträgen sicherzustellen sind die Beiträge bei Schließungen aufgrund höherer Gewalt oder staatlicher Anordnungen weiter zu zahlen, da diese eventuellen Ausfallzeiten in der Höhe der Beiträge zu Gunsten unserer Mitglieder einkalkuliert wurden.

4.4. Zahlungsverzug Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Studio das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Rückbuchungsgebühren je 6,50 EUR Mahnkosten je 3,00 EUR und ggf. Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.


5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit/Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf der Mietvertraglichen Vereinbarung angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Buchungsbeginn des ersten Beitrages. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.

5.2. Vertragsverlängerung Soweit auf dem „Mitgliedsvertrag“ nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils auf unbestimmte Zeit. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die vertragliche Vereinbarung und kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Die vereinbarte Zahlungsmodalität wird fortgeführt. Sofern Vorauszahlungen über das Kündigungsdatum hinaus reichen, werden diese erstattet. Die Umwandlung in einen Vertrag mit längerer
Laufzeit ist jederzeit möglich. Eine vorzeitige Kündigung wird zum nächst zulässigen Zeitpunkt wirksam. Teile des Leistungsumfanges können nicht vorzeitig herausgebucht werden.

5.3. Stilllegung des Vertrages
5.3.1. Die Mitgliedschaft kann, z.B. im Falle einer OP, Reha, Schwangerschaft, berufliche Abwesenheit, und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen, stillgelegt werden. (Nachweis erforderlich)
5.3.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Studio unverzüglich, in der Regel mindestens sechs (6) Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.5. dieser AGB bekannt zugeben
5.3.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von dem Studio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
5.3.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.4. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.5. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.5.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten als nicht zugegangen. Ein Kündigungsschreiben ist nur gültig wenn es handschriftlich unterzeichnet vorliegt. 5.5.2. Sportgesundheit Die trainierende Person versichert bei Abschluss der Mitgliedschaft, sportgesund zu sein. Nachträglich auftretende Krankheiten führen nur bei nachgewiesener, dauerhafter Sportuntauglichkeit zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses. Hierzu ist ein aussagefähiges Attest vorzulegen. Atteste, die aufgrund fehlender Angaben für die Studioleitung nicht nachvollziehbar sind, sollten zur Vermeidung von Kosten mit einem durch das Studio bestimmten Arzt besprochen werden. Dieser Arzt unterliegt der Schweigepflicht und wird die Studioleitung im Anschluss des Gespräches in der Frage die Mitgliedschaft aufzulösen nur beraten. Im Zweifelsfall ist der normale Rechtsweg mit der Einholung eines Gutachtens einzuschlagen.
5.5.3. Umzug während der Mindestlaufzeit Bei Umzug akzeptieren wir eine vorzeitige Kündigung, nachgewiesen durch eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes des neuen Wohnortes. Maßgeblich ist der erste und alleinige Wohnsitz, der 20 km außerhalb des Studiostandortes liegt. Sobald uns der erforderliche Nachweis und eine persönlich unterschriebene Kündigung vorliegen, beenden wir die Mitgliedschaft nach einer 3-monatigen Frist. Das Studio behält sich vor den Umzug zu prüfen, sollte es so sein, dass der bisherige oder ein neuer Wohnsitz im Einzugsgebiet genutzt wird, werden die entgangenen Beiträge, zuzgl. einer Bearbeitungs- und Ermittlungspauschale in Höhe von 250,00 EUR vereinbart.


6. HAFTUNG
Sachbeschädigungen in den Räumen und an den Einrichtungen der Fitness Factory werden auf Kosten des Verursachers behoben. Das Studio haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Es besteht eine Glasund Haftpflichtversicherung. Bei Aufbruch und/oder Diebstahl aus den zur Verfügung gestellten Schränken kann keine Haftung übernommen werden. Für evtl. in Verwahrung genommene Gegenstände wird bei deren Verlust oder Beschädigung die Haftung auf max. 25,00 € begrenzt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungskräften des Studios.


7. DATENSCHUTZ
7.1. Datenspeicherung

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.


7.2. Videoüberwachung Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung wird durch ein Hinweisschild im Eingangsbereich erkennbar gemacht.


8. VERWALTUNG
8.1 Die Verwaltung der Mitgliedschaft erfolgt durch die Kundenbetreuung. Zur Beantwortung von Fragen rund um die Mitgliedschaft ist die Kundenbetreuung zuständig. Die telefonische Erreichbarkeit sind einem Aushang im Studio oder der Website www.fitness-factory-alsdorf.de zu entnehmen, schriftliche Anfragen können an die Studioanschrift per Post, oder per E-Mail an die info@fitness-factory-alsdorf.de gesendet werden. Für die Verbindlichkeit der Antworten auf Fragen die an das Team vor Ort im Studio gestellt werden kann keine Garantie übernommen werden.

8.2. Datenerfassung

Die Studioverwaltung erfasst per EDV intern Daten zu Auswertungszwecken, die jedoch nicht weitergegeben werden. Durch die Angabe der Kontaktdaten, wie E-Mailadresse und/oder Rufnummer erklären Sie sich mit der Zusendung schriftlicher, elektronischer oder auch fernmündlicher Informationen zum Zweck der Werbung einverstanden.


9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Studio ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

9.2. Rechtsänderungen und Inflationsausgleich:
Sollten sich die steuerlichen Voraussetzungen der MwSt. erhöhen, so verändern sich die Beiträge entsprechend. Letztmalig wurden die Beiträge am 01.07.2007 kalkuliert. Um kurzfristige Anpassungen zu vermeiden kann erst bei einer Änderung des Verbraucherpreisindex (VPI) um mehr als 10 % seit diesem Datum der Beitragssatz angehoben werden. Die Erhöhung darf max. der Änderung des VPI zum Zeitpunkt der Erhöhung entsprechen. Nach einer Erhöhung gilt die Regelung erneut ab diesem Zeitpunkt. Eine vorzeitige Kündigung aufgrund des Inflationsausgleichs ist ausgeschlossen. Das Studio wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Erhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

9.3. Rechtsnachfolge: Diese vertragliche Vereinbarung gilt auch für den Fall fort, dass für die Fitness Factory Alsdorf GmbH ein Rechtsnachfolger eintritt.

9.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte ein Teil dieses Vertrages oder der Vereinbarungen gegen geltendes Recht oder gegen zukünftige Rechtsvorschriften verstoßen, so wird nur dieser Teil ungültig bzw. auf das maximal zulässige Maß reduziert, der Vertrag als Ganzes bleibt jedoch bestehen.

9.5. Vertragssprache Vertragssprache ist Deutsch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fitness Factory Alsdorf GmbH, Stand 01.06.2023